Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-03-17

Impulse gegen Rechts: Fortbildung für pädagogische Fachkräfte Hilfestellung im Umgang mit rechtsorientierten Jugendlichen geben das Kreisjugendamt und das Jugendamt der Stadt Wiehl vom 12. bis 14. Juni 2017

Oberbergisches Kreis. "VIR" steht für "Veränderungsimpulse setzen bei rechtsorientierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen". Das Kreisjugendamt und das Jugendamt der Stadt Wiehl präsentieren das Konzept vom 12. bis 14. Juni 2017 im Rahmen einer Fortbildung.

Die Kreisjugendpflegerin Heike Haude und der Stadtjugendpfleger Jens Schierling vermittelen als VIR-Trainer Strategien und Methoden, um im Umgang mit der Zielgruppe authentisch und professionell reagieren zu können. Sie geben unter anderem Grundlagen der motivierenden Gesprächsführung sowie Hintergrundinformationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Vorurteilen und Formen von Rassimsus und Rechtsextremismus weiter.

Die Schulung wird im Jugendheim des CVJM Oberwiehl durchgeführt und richtet sich an ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe, von Sportvereinen und an Lehrkräfte. Mit der dreitägigen Weiterbildung sollen die Anwenderinnen und Anwender in die Lage versetzt werden, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer Veränderung zu ermutigen und den Prozess der Veränderung begleitend zu unterstützen.

Anmeldungen für die Schulung nimmt Heike Haude vom Kreisjugendamt bis zum 28. April 2017 unter E-Mail an heike.haude@obk.de entgegen. Der Kostenbeitrag für die Fortbildung beträgt 75 € inklusive Verpflegung. Der Flyer zur Veranstaltung mit weiteren Informationen kann als PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.