Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-03-23

Mit der VHS Oberberg fit für den Beruf Start neuer Lehrgänge Xpert Business „Geprüfte Fachkraft für Büromanagement“ und „Geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung“

Oberbergischer Kreis.  Im Herbst/Winter 2016 hat die VHS Oberberg wieder zwei Lehrgänge Xpert Business „Geprüfte Fachkraft für Büromanagement“ und „Geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung“ erfolgreich abgeschlossen. Jeweils 7 Teilnehmende haben die begehrten Zertifikate zur „Geprüfte Fachkraft“ erhalten.

Zwei Lehrgänge Xpert Business „Geprüfte Fachkraft für Büromanagement“ und „Geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung“ starten bei der VHS Oberberg Ende März.

Informationen erhalten Interessierte bei der Volkhochschule Oberberg, Peter Steller, 02261 8190-13, peter.steller@vhs.obk.de oder unter www.vhs-oberberg.de

Xpert Business (XB) Kurse bieten vielfältige Möglichkeiten für alle, die praxisnahe kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen Schritt für Schritt erwerben wollen.

Wer in den kaufmännischen Bereich neu einsteigen möchte und noch keine oder wenige Vorkenntnisse besitzt, erhöht mit einem XB Zertifikat die Chancen, einen Arbeits- oder auch Ausbildungsplatz zu erhalten. XB ist auch für all diejenigen interessant, die nach einer längeren beruflichen Pause ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf den aktuellen Stand bringen und dies auch mit einem Zertifikat belegen möchten.
Wer bereits in einem kaufmännischen Beruf tätig ist, kann mit XB Kursen die vorhandenen Fähigkeiten erweitern und so den Weg zum beruflichen Aufstieg ebnen. Nicht zuletzt sind XB Kurse für Selbstständige interessant, die künftig die eigene Buchhaltung oder Lohnabrechnung teilweise oder ganz selbst erledigen oder ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse ausbauen möchten, um ihr Unternehmen noch erfolgreicher zu machen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.