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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-05-08

Landtagswahl 2017 - Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Landtagswahl am 14. Mai 2017 eine Stimmzettelschablone benutzen

Oberbergischer Kreis. In Zusammenarbeit mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in Nordrhein-Westfalen e.V., werden für die Landtagswahl 2017 Wahlhilfepakete für Blinde und Sehbehinderte erstellt.

Inhalt dieser Pakete ist eine Stimmzettelschablone und eine Akustik-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone und den Stimmzettelinhalten. Damit der Stimmzettel allein durch Ertasten korrekt in die Schablone eingelegt werden kann, ist die obere rechte Ecke aller Stimmzettel abgeschnitten.

Die Mitglieder der Verbände erhalten die Pakete automatisch. Darüber hinaus können sich die Wahlberechtigten, die eine Stimmzettelschablone benötigen, im Gebiet des Oberbergischen Kreises an die Landesgeschäftsstelle des Vereins unter Telefon 02159 96550 wenden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.