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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-05-29

Gemeinsam stark für Familien: Oberbergischer Kreis und Familienzentrum Wupper kooperieren Ein weiterer Baustein zur Stärkung der Wupperorte: Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Familienzentrum Wupper und dem Oberbergischen Kreis ist perfekt

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis hat die Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Wupper besiegelt. Mit dieser vertraglichen Kooperation werden vorrangig Angebote zur Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte bereitgestellt. Hinter dem Gütesiegel Familienzentrum Wupper verbirgt sich ein Verbund aus dem Wupper-Kindergarten, der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bergerhof-Wupper und dem städtischen Kinder- und Jugendtreff Life in Radevormwald. Der Oberbergische Kreis unterstützt diesen Verbund als Partner in der Gesundheitsförderung und bei vorbeugenden Maßnahmen, etwa durch frühzeitige Beratung in medizinischen und sozialmedizinischen Fragen.    

"Durch unsere Zusammenarbeit soll Eltern neben Betreuung und Förderung ihrer Kinder gleichzeitig Beratung und Unterstützung geboten werden. Jedes Kind soll individuell gefördert werden. Jede Familie soll umfassend beraten und unterstützt werden. Um dies zu gewährleisten, beteiligt sich der Oberbergische Kreis mit seinen Fachämtern. Dieser Kooperationsvertrag ist einer von vielen Bausteinen zur Stärkung der Wupperorte durch gezieltes Quartiersmanagement. Durch die Vernetzung vorhandener Angebote wird eine frühzeitige Inanspruchnahme von Beratung ermöglicht, womit auch eine vorbeugende Funktion erfüllt wird", sagt Landrat Jochen Hagt.   

Ein großes Beratungsangebot im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention bietet das  Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, beispielsweise zu Infektionsschutz, Ernährung, Zahngesundheit, Impfberatung, Eingliederungshilfe behinderter Kinder, Frühförderung, Schwangerenberatung und Suchtberatung. Beratungsangebote werden auch sichergestellt bei Unsicherheiten von Eltern in Erziehungsfragen, Auffälligkeiten bei Kindern, Problemen nach Trennung oder Scheidung, Problemen von Jugendlichen in der Schule oder im Freundeskreis. Das Gesundheitsamt kann dann zu anderen Institutionen der Kreisverwaltung vermitteln, etwa dem Kreisjugendamt, dem Schulpsychologischen Dienst, Sozialpsychiatrischen Dienst und Frühförderstellen.

"Das Familienzentrum Auf der Brede in Radevormwald ist für uns ein wichtiger Partner in den Wupperorten. Es ist wohnortnah und genießt als Kindertageseinrichtung eine hohe Akzeptanz. Mit der Kooperationsvereinbarung nutzen wir, dass den Eltern Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote dort gut zugänglich gemacht werden können", sagt Ralf Schmallenbach, Sozial- und Gesundheitsdezernent des Oberbergischen Kreises.

Die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Familienzentrum und Kreis wurde zunächst für ein Jahr geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Folgejahr, sofern nicht ein Vertragspartner drei Monate vor Ablauf kündigt. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.