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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-11-23

Gründungsseminar für Frauen im Oberbergischen Sehr zufrieden über das einwöchige Gründungsseminar der Kreis-Wirtschaftsförderung äußerten sich die 12 Teilnehmerinnen, die hierzu aus dem gesamten Kreisgebiet angereist waren.

Gründungsseminar für Frauen im Oberbergischen -
professionelle Begleitung durch Kreiswirtschaftsförderung


Oberbergischer Kreis. Sehr zufrieden über das einwöchige Gründungsseminar der Kreis-Wirtschaftsförderung äußerten sich die 12 Teilnehmerinnen, die hierzu aus dem gesamten Kreisgebiet angereist waren. "Gut die Hälfte der gründungswilligen Frauen kann nun direkt in die Gründung gehen", sagt Birgit Steuer von Frau und Wirtschaft (Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises). Eine Existenzgründung muss gut vorbereitet werden, um wirklich erfolgversprechend zu sein.

Das Orientierungsseminar bot kompakte Informationen, die für eine Existenzgründung wichtig sind. So gab es beispielsweise Wissenswertes zu Businessplan und Marketing, zu Steuern und Versicherungen. Nach der eigenen Überprüfung der Gründungsidee ging es um die Frage: "Wie erarbeite ich mein Gründungskonzept?" Ganz praktisch wurden dann im anschließenden Einzelcoaching die weiteren Gründungsschritte besprochen.

Die Gründungsabsichten reichen von Büroservice über Gesundheitsberatung, Finanz- und Vermögensberatung bis hin zur Massage Praxis.

Die Seminarteilnehmerinnen treffen sich am 16.12.2010 erneut mit Trainerin Christa Spengler-Rast, um den jeweiligen Stand der Gründungsphase zu präsentieren und weitere Unterstützung bei der Umsetzung zu erhalten.

Auch im Frühjahr 2011 wird es wieder ein entsprechendes Seminar geben. Wer sich vormerken lassen möchte, oder einen Termin zur Einzelberatung benötigt, kann sich melden bei:

  • Birgit Steuer, Telefon 02261 / 88-6888, von der Wirtschaftsförderung oder
  • Uwe Cujai vom StarterCenter NRW, Telefon 02261 / 88-6877.

Das Seminar- und Beratungsangebot für Frauen ist kostenfrei.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.