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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-06-22

"Leben nach Luther“ – "Kulturhappen" zur Finissage der Ausstellung Exklusive Mittagsführung zur Sonderausstellung „Leben nach Luther – Eine Kulturgeschichte des evangelischen Pfarrhauses“

Oberbergischer Kreis. Wer tiefer in das Thema der Sonderschau eintauchen möchte, hat dazu am Sonntag, 25. Juni 2017 um 12:00 Uhr, Gelegenheit. Das Museum und Forum Schloss Homburg bietet eine exklusive Mittagsführung. Interessierte erhalten einen informativen Einblick in die wechselvolle Geschichte des Pfarrhauses und dessen Verhältnis zur Politik im 20. Jahrhundert - geführt von der Kunsthistorikerin Stephanie Schoger. Nach der Führung können sich die Teilnehmenden mit einem Glas Prosecco und einem kleinen Imbiss stärken. Da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist, wird um Anmeldung unter 02293 9101-71 gebeten. Der Kostenbeitrag ist 10,00 Euro pro Person inklusive Eintritt, Führung und Imbiss.
 

Das evangelische Pfarrhaus war über die Jahrhunderte hinweg Identität stiftendes Zentrum des Protestantismus. Seit langem befindet es sich im Wandel: Neue Arbeits- und Partnerschaftsmodelle, schrumpfende Gemeinden und veränderte religiöse Praxis haben Beruf und Lebensform weit vom überlieferten Muster entfernt. Zugleich wird das Pfarrhaus in der deutschen Kulturgeschichte als „Erinnerungsort“ bis heute nach, mit allen Stilisierungen und Überhöhungen, die sein Bild im Lauf der Zeit erfahren hat.

Die vom 21. Mai bis zum 25. Juni 2017 im White Cube des Museum und Forum Schloss Homburg gezeigte Sonderausstellung umreißt dieses Thema in mehreren Kapiteln. Dabei spannt sie den Bogen vom Ursprung von Pfarrfamilien und Pfarrhauses im Zusammenhang der Reformation, Amtstrachten und Amtspflichten, Statusfragen der Pfarrfamilie im gesellschaftlichen Gefüge bis hin zu Leistungen in Geistes- und Naturwissenschaften.

Die Wanderausstellung wurde vom Deutschen Historischen Museum Berlin in Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der internationalen Martin Luther Stiftung (MLS) konzipiert und umgesetzt, gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.