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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2010-12-15

15.12.2010: Kreis-Jugendamt bietet Schulung für Jugendleiter 2011 Das Jugendamt des Oberbergischen Kreises bietet auch in 2011 eine Jugendleiterschulung an für Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene, die regelmäßig mit einer Gruppe von Kindern und/oder...

Anmeldungen für Grundkurs 2011 ab sofort möglich

Oberbergischer Kreis. Das Jugendamt des Oberbergischen Kreises bietet auch im neuen Jahr eine Jugendleiterschulung an. Der Kurs richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene, die regelmäßig mit einer Gruppe von Kindern und/oder Jugendlichen zusammenarbeiten oder entsprechende Ferienfahrten organisieren bzw. begleiten.

Die Schulung (Grundkurs 2011) erfolgt als Einheit an zwei Wochenenden:

Teil I: 25. - 27.03.2011 (Beginn 17.00 Uhr, Ende 16.00 Uhr) und
Teil II: 08.- 09.04.2011 (Beginn 17.00 Uhr, Ende 17.00 Uhr).

Es wird ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von 50,00 € erhoben.

Die Vermittlung theoretischer Grundlagen sowie das Anwenden und Ausprobieren im praktischen Teil der Schulung stehen im Vordergrund.

Die Jugendleiterausbildung vermittelt u.a.

  • Grundkenntnisse über Gruppendynamik,
  • Rechts- und Versicherungsfragen,
  • Planung und Durchführung von Freizeiten,
  • Spiele für Kinder- und Jugendgruppen,
  • Umgang mit Konfliktsituationen,
  • Tipps und Infos als praktische Hilfe für die Jugendarbeit.

Jeder Teilnehmer des Kurses erhält den Aus- und Weiterbildungsnachweis des Oberbergischen Kreises und kann nach Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 Stunden) die Jugendleiterkarte (JULEICA) beantragen.

Die Seminarleitung übernehmen die Kreisjugendpfleger Heike Haude und Jochen Schacht.

Interessierte können sich ab sofort beim Kreisjugendamt unter Telefon 02261 / 88-5156 oder 02261 / 88-5159 bzw. per E-Mail unter jugend08@obk.de bzw. jugend09@obk.de anmelden oder auch nähere Informationen erhalten.

Anmeldeschluss ist der 11.02.2011.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.