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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-09-29

Zum Saisonende in die historische Mühle und Museumsbäckerei auf Schloss Homburg Zum letzten Mal für dieses Jahr öffnen Mühle und Bäckerei ihre Türen mit Öffentlicher Führung und Backwarenverkauf

Oberbergischer Kreis. Die aufgefrischten Ausstellungsräume in der historischen Mühle und in der Museumsbäckerei auf Schloss Homburg laden zu einem Besuch ein, am Sonntag, 8. Oktober 2017, 11:00 bis 17:00 Uhr. Es finden Backvorführungen statt. Frisch gebackenes Brot und Blechkuchen können vor Ort gekauft werden. Für Familien mit Kindern bietet sich von 11:00 – 12:00 Uhr die Öffentliche Familienführung unter dem Motto „Rickeracke geht die Mühle mit Geknacke“.

Die Museumsbäckerei stammt ursprünglich aus Wiehl. Das leerstehende Gebäude wurde Mitte der 1980er Jahre in Wiehl abgetragen und auf Schloss Homburg erneut aufgebaut. Fotografien, Exponate und Filmdokumente ermöglichen den Besucherinnen und Besuchern Einblicke in das ländliche Bäckereigewerbe. Der Museumsbäcker ist vor Ort und zeigt wie man Brot in den Ofen „hineinschießt“. Im Anschluss werden Brot und Blechkuchen zum Verkauf angeboten.

Nebenan befindet sich die Gaderother Getreide- und Sägemühle. Sie wurde 1884 im Bröltal errichtet. Der Oberbergische Kreis erwarb 1971 die vom Abriss bedrohte Anlage und ließ sie als technisches Kulturdenkmal auf Schloss Homburg neu errichten.

Eintritt: Erwachsene 2 € / Kinder 1 €

Führung: zzgl. 2 € pro Person

Weitere Infos auf www.schloss-homburg.de  und telefonisch unter 02293 9101-0.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.