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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-02-03

Auszubildende unterstützen Umzug Demenzkranker Die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren des Oberbergischen Kreises (AGewiS) unterstützt mit 47 Auszubildenden den Umzug von 34 an Demenz erkrankten alten Menschen vom "Haus Altstadt" in...

Projekt der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren

Oberbergischer Kreis. Mit dem „Dietrich Bonhoeffer Haus“ in Bergneustadt entsteht eine besondere Betreuungs- und Versorgungsform für Menschen mit Demenz. 34 alte Menschen werden vom „Haus Altstadt“ aus dorthin umziehen.

Für die häufig altersverwirrten Bewohner wird jetzt „alles anders“. Die bevorstehenden Veränderungen stellen sie vor Herausforderungen, die ohne professionelle Hilfe nicht zu meistern sind. Die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren des Oberbergischen Kreises (AGewiS) unterstützt das Vorhaben mit 47 Auszubildenden. Jeder Auszubildende ist Umzugspate für einen Bewohner. Die Idee des Projektes hat für die Auszubildenden in der Altenpflege das Ziel, den Bewohnern durch ihre Anwesenheit psychosoziale Unterstützung in der schwierigen Umzugssituation zu geben.

Dabei lernen die Auszubildenden die Bewohnerinnen und Bewohner im Vorfeld des „großen Tages“ kennen. Die übrigen Auszubildenden der AGewiS bilden ein Organisationsteam. Sie beschäftigen sich mit dem „Projektmanagement“ eines solchen Umzuges und schaffen die Strukturen für einen guten Ablauf.

„Bei der Hilfe, die wir vor Ort für die Bewohner geben, lernen unsere Auszubildenden bereits die unterschiedlichen Lernfelder ihres zukünftigen Berufes kennen“, sagt Ursula Kriesten, die Leiterin der AGewiS. Konkret: Alte Menschen personen- und situationsbezogen zu pflegen, dabei Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen zu berücksichtigen.

Die Auszubildenden unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Gestaltung ihres Wohnraums und des Wohnumfeldes und helfen bei der Tagesgestaltung.

Besonders wichtig ist es, dass die Auszubildenden frühzeitig den Kontakt zu den betroffenen alten Menschen herstellen und diesen Kontakt auch halten, sagt Ursula Kriesten. Nach dem Umzug erfolgt eine Nachbegleitung, die erst endet, wenn der neue Lebensraum gemeinsam gestaltet wurde.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.