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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-02-21

Kreis startet Köderauslage gegen Wildschweinepest Am kommenden Wochenende (27./28. Februar 2011) werden im Kreisgebiet wieder Impfköder gegen die Schweinepest bei Wildschweinen ausgelegt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt...

Insgesamt sind sechs Impfungen für 2011 geplant

Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises beugt auch in diesem Jahr nachhaltig der Gefahr einer Schweinepest bei Wildschweinen vor. Um die Ausbreitung des Virus innerhalb der Wildschweinepopulation und eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern, werden am Wochenende (26./ 27. Februar) im ganzen Kreisgebiet wieder Impfköder gegen die Schweinepest ausgelegt. Die Schweinepest der Wildschweine ist eine Viruserkrankung, die zu massiven Erkrankungen und Todesfällen innerhalb der Schwarzwildpopulation führt. Auch Hausschweine können sich anstecken. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Am 24.02.2011 erfolgt die erste Köderausgabe für dieses Jahr. Die Köderauslage wird von den Jägern am kommenden Wochenende durchgeführt, die Verteilung erfolgt durch das Veterinäramt. Die Impfstoffhülse ist in einer schmackhaften Maismehlumhüllung eingebettet, die für Schweine äußerst attraktiv ist. Da sich auch andere Wildtiere wie Fuchs, Dachs, Reh und sogar Vögel für die „Köderkekse“ begeistern, werden diese im Boden vergraben. Die Schweine riechen sie mit ihrer empfindlichen Nase und buddeln sie aus.

Seit Auftreten der Schweinepest im benachbarten Rhein-Sieg-Kreis und in Rheinland-Pfalz wurden im Oberbergischen über 2 000 Schweine untersucht, die Untersuchung auf das Schweinepestvirus verlief immer negativ. Trotzdem ist der Oberbergischer Kreis seit fast zwei Jahren sogenannter „Wildschweinepest gefährdeter Bezirk“.

Alle erlegten Wildschweine werden in einer Sammelstelle beschlagnahmt, bis durch Untersuchung nachgewiesen ist, dass die Tiere sich nicht mit Schweinepest angesteckt hatten.

Ziel des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes ist es, 70% aller Schweine immunisiert zu haben. Nur dann würde sich die Verbreitung des Virus wirksam verhindern lassen. Hundehalter werden gebeten, die Hunde im Wald nur auf den Wegen laufen zu lassen, da diese das Wild beunruhigen und auch Hunde die Köder fressen könnten. Der Impfstoff ist für Hunde nicht gefährlich, hilft aber dann den Schweinen nicht. Auch sollten Spaziergänger und Jogger auf den Wegen bleiben, damit die Schweine in Ruhe die Köder aufnehmen können.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.