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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-11-22

Verlängert: Verborgene Schätze im Schloss Homburg Das Museum und Forum Schloss Homburg verlängert seine Kabinett-Ausstellung „Verborgene Schätze“ und zeigt noch bis zum 14. Februar 2018 ausgewählte Exponate aus den Depots der Museumssammlung

Oberbergischer Kreis. Das Museum Schloss Homburg verfügt über geschichtsträchtiger Exponate. Die breite Vielfalt der Stücke entwickelt sich seit der Gründungsphase in den 1920er Jahren durch Sachspenden aus der Bürgerschaft und Ankäufe hochwertiger kunstgewerblicher Exponate durch den Förderverein. Seit dem 29. Juli 2017 präsentiert das Museum Schloss Homburg einen Ausschnitt der kontinuierlich wachsenden Bestände aus seinen Depots mit einer Sonderausstellung.

Aufgrund der großen Nachfrage verlängert das Museum Schloss Homburg „Verborgene Schätze“ bis zum 14. Februar 2018. Im White Cube können die Besucherinnen und Besucher drei weitere Monate lang einen Blick hinter die Kulissen des Museums und auf dessen „Verborgene Schätze“ werfen.

Schon jetzt vormerken:

Wer noch tiefer in das Thema der Sonderausstellung eintauchen möchte, erhält dazu am Sonntag, 28. Januar 2018 um 12:00 Uhr, Gelegenheit. Das Museum und Forum Schloss Homburg bietet eine exklusive Mittagsführung. Interessierte erhalten einen informativen Einblick in die Historie der einzelnen Exponate - geführt von Kerstin Meyer-Bialk. Nach der Führung können sich die Teilnehmenden mit einem Glas Prosecco und einem kleinen Imbiss stärken. Da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist, wird um Anmeldung unter 02293 9101-71 gebeten. Der Kostenbeitrag beträgt 10,00 Euro pro Person inklusive Eintritt, Führung und Imbiss.

Den Flyer zur Sonderausstellung erhalten Sie auf www.schloss-homburg.de im PDF-Format zur Ansicht und zum Download.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.