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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2017-12-21

Neue Reitregelung in NRW: Pferde brauchen ein Kennzeichen Mit Jahresbeginn 2018 tritt eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft

Oberbergischer Kreis. Neben dem Wandern und Radfahren ist auch das Reiten eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist.

„Die Reitplakette kann beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises (Untere Naturschutzbehörde) beantragt werden und gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr“, sagt Markus Tschersich, der im Oberbergischen Kreis die Federführung für die Kennzeichnungspflicht von Pferden innehat. Die Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zu Gute.

Abschließend weist Markus Tschersich darauf hin, dass das Umweltamt als Service alle registrierten ca. 1.000 Reiter im Oberbergischen Kreis in der kommenden Woche anschreiben und auf die Kennzeichnungspflicht für Pferde hinweisen wird.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Umweltamtes (Untere Naturschutzbehörde) unter Reitregelung und unter Telefon 02261 88-6701.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.