Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-03-18

Wie setze ich meine Honorarforderung durch? Für Freiberuflerinnen und Existenzgründerinnen bietet die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises ein Ganztagsseminar am 12. April 2011 an.

Oberbergischer Kreis bietet Tagesseminar für Existenzgründerinnen und Freiberuflerinnen

Oberbergischer Kreis. Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises bietet ein neues Ganztagsseminar für Freiberuflerinnen und Existenzgründerinnen an: „Honorarforderungen: Das bin ich mir wert“.

Die Schulung findet statt am Dienstag, 12. April 2011, von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gesundheitsamt (Am Wiedenhof 1-3 in Gummersbach). Viele Freiberuflerinnen können nur schwer ihre Honorarforderung vorbringen. Bei Preisverhandlungen mit Kunden rechtfertigen sie ihre Honorarvorstellungen meist mit vielen Argumenten. Trainerin Margit Stockdreher vermittelt in der Veranstaltung, wie Sie sich selbstbewusst beim Kunden präsentieren und als Freiberuflerin Interesse wecken.

Individuelle Fragen im Anschluss an das Tagesseminar können auch geklärt werden. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit bei Birgit Steuer von der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, Frau und Wirtschaft, unter der Telefonnummer 02261 88-6888.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.