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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-03-23

23.03.2011: Zinsgünstige Darlehen für energetische Gebäudesanierung Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass im Jahr 2011 zinsgünstige Darlehen der NRW-Bank für energetische Sanierungsmaßnahmen vergeben werden. Für die Haus- und Wohnungseigentümer...

Anträge können ab sofort bei der Kreisverwaltung gestellt werden

Oberbergischer Kreis. Viele Haus- und Wohnungseigentümer beabsichtigen, ihre Immobilie energetisch zu sanieren. Ziel ist es, den Heizenergiebedarf eines Hauses möglichst gering zu halten. Auch der Werterhalt der Immobilie und die Wohnbehaglichkeit spielen bei den Überlegungen eine Rolle. Die mit der Sanierung verbundenen Kosten schrecken viele Hausbesitzer jedoch ab.

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass im Jahr 2011 zinsgünstige Darlehen der NRW-Bank für diese Maßnahmen vergeben werden. Die Konditionen sind mit einem Zinssatz von 1% so günstig, dass sich in bestimmten Fällen die Investition durch die eingesparten Heizkosten vom ersten Monat an rechnet.

Um der Gefahr von Wärmebrücken und Schimmelbildung entgegenzuwirken, müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden; anhand eines Energieausweises ist die Energieeinsparung zu belegen. Gefördert werden selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern das Haushaltseinkommen innerhalb einer Einkommensgrenze liegt.

Auch vermieteter Wohnraum kann gefördert werden, in diesem Fall werden Belegungsbindungen begründet. Es darf dann bei Mieterwechsel während der Zinsbindung nur noch an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

„Ich freue mich, wenn die Kreisverwaltung möglichst vielen Familien und Investoren helfen kann, zukünftig Heizkosten einzusparen“, wirbt Landrat Hagen Jobi für die zinsgünstigen Darlehen.

In einem Beratungsgespräch wird über Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen, Gebühren und notwendiges Eigenkapital informiert. Termine können unter Telefon 02261 88-6810 vereinbart werden.

Weitere Informationen stellt die Kreisverwaltung in ihrer Broschüre

unter www.obk.de (Service, Wohnraumförderung) zur Verfügung.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.