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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-04-18

Für sichere Veranstaltungen im Oberbergischen Bei rund 300 Veranstaltungen im Jahr hat das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises die Federführung bei der verkehrsrechtlichen Planung und Umsetzung.

Straßenverkehrsamt des Kreises berät, organisiert und genehmigt

Oberbergischer Kreis. Bei rund 300 Veranstaltungen im Jahr hat das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises die Federführung bei der verkehrsrechtlichen Planung und Umsetzung. „Damit z. B. Karnevalsumzüge, Martinszüge, Schützenfeste oder Straßenfeste sicher stattfinden können, müssen unsere Mitarbeiter jeweils individuelle Konzepte erstellen“, sagt Amtsleiter Ulrich Stahl.

Sobald öffentlicher Verkehrsraum betroffen ist, bedarf es einer Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt. Vom Polterabend über Jahrmärkte, Oldtimer-Rallyes, Filmaufnahmen (Dreharbeiten) bis zu großen sportlichen Veranstaltungen mit Straßensperrung reichen die Anfragen. „Wichtig ist, dass wir uns mit allen Akteuren, also Veranstaltern, Kommunen, Straßenbaulastträgern und Polizei, austauschen und gemeinsam ein Gesamtkonzept erarbeiten. Auch Anwohner werden ggf. in die Beratungen einbezogen“, sagt Amtsleiter Ulrich Stahl.
„Dabei treten wir nicht als Spielverderber auf, sondern organisieren gemeinsam mit dem Veranstalter einen verkehrssicheren Ablauf“, ergänzt Reiner Boegel vom Straßenverkehrsamt.

Bei Großveranstaltungen, wie dem traditionellen Straßenrennen „Rund um Köln“, ist der Oberbergische Kreis gemeinsam mit den beteiligten Behörden für das Verkehrskonzept zuständig. Bei dem Radklassiker, bei dem laut Veranstalter bis zu einer Million Zuschauer erwartet werden, gilt es eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen. Hierzu gehören u. a. die Planung der Streckenabsicherung, die Steuerung der Verkehrsströme und die Einbindung von Nebenveranstaltungen. Vorbereitend fahren Mitarbeiter des Oberbergischen Straßenverkehrsamtes zunächst den geplanten Streckenverlauf ab. „Nicht selten müssen Baustellen zurückgebaut und Schlaglöcher ausgebessert werden. Gegebenenfalls ist auch eine Änderung der Streckenführung erforderlich“, sagt Martina Möller, die zuständige Sachbearbeiterin im Straßenverkehrsamt.

„Der Sicherheitsaspekt ist sehr wichtig“, betont Urich Stahl. „Neben der Beschilderung ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Ampelanlagen entlang der Strecke neutralisiert und Straßensperrungen und Umleitungen eingerichtet werden. Außerdem müssen Absperrungen ordnungsgemäß aufgestellt, Streckenposten eingewiesen und die Öffentlichkeit informiert werden. Auch wenn es Erfahrungswerte gibt, jede Veranstaltung ist neu und individuell zu planen.“

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.