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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-03-05

Instandsetzung K 39 in Wipperfürth beginnt Mitte dieser Woche beginnen Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 39 im Stadtgebiet Wipperfürth

Oberbergischer Kreis. Das Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte des Oberbergischen Kreises teilt mit, dass ab Mitte dieser Woche (10. KW) die Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 39 im Stadtgebiet Wipperfürth beginnen.

In der Ortslage Ohl wird an vier Schadstellen der gesamte bituminöse Aufbau erneuert. Darübe rhinaus werden die bestehenden Randanlagen und Einbauten angeglichen. Diese Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung mit Ampelanlage.

Zwischen den Ortslagen Freihäuschen und Niederklüppelberg wird auf einer Länge von über einem Kilometer an acht punktuellen Schadstellen der Deckschichtbereich erneuert. Zudem werden auf rund 500 Metern Länge Rasengittersteine als Bankettbefestigung in mehreren Teilbereichen eingebaut.

Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr. Eine Umleitung wird über die B 256 Ohl – Gogarten – Marienheide, L 97 Marienheide, K 18 Marienheide – Kempershöhe – Dohrgaul und K 39 Dohrgaul – Freihäuschen eingerichtet.

Die Gesamtbauzeit beträgt witterungsbedingt voraussichtlich fünf Wochen. Die Arbeiten sollen bis Mitte April 2018 abgeschlossen werden. Der Umleitungsplan kann als PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden. Unter www.obk.de/baustellenkreisstrassen erhalten Sie Informationen zu den Baumaßnahmen auf Kreisstraßen im Oberbergischen Kreis.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.