Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16
Wirtschaftsförderung informiert über die Vorgaben des Datenschutzes Veranstaltung zum Datenschutz für Unternehmen am Montag, 9. April 2018 ist kostenlos
Oberbergischer Kreis. Ab 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen zu beachten. Diese Verordnung gilt auch für kleine Unternehmen und bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Umsetzung erfordert technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel zu Informationspflichten oder zur Löschung von Daten. Da jedes Unternehmen personenbezogene Daten speichert, zum Beispiel Kundendaten oder Abonnenten eines E-Mail-Newsletters, hat die Verordnung erhebliche Auswirkungen. Oftmals müssen auch die bestehenden Verträge mit IT-Dienstleistern angepasst werden.