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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16

Wirtschaftsförderung informiert über die Vorgaben des Datenschutzes Veranstaltung zum Datenschutz für Unternehmen am Montag, 9. April 2018 ist kostenlos

Oberbergischer Kreis. Ab 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen zu beachten. Diese Verordnung gilt auch für kleine Unternehmen und bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Umsetzung erfordert technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel zu Informationspflichten oder zur Löschung von Daten. Da jedes Unternehmen personenbezogene Daten speichert, zum Beispiel Kundendaten oder Abonnenten eines E-Mail-Newsletters, hat die Verordnung erhebliche Auswirkungen. Oftmals müssen auch die bestehenden Verträge mit IT-Dienstleistern angepasst werden.

Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises hat mit Rechtsanwalt Dr. Lutz Keppeler einen erfahrenen Referenten gewinnen können, der die wichtigsten Vorgaben erläutert. Die Informationsveranstaltung findet statt: am Montag, 9. April um 18 Uhr in Gummersbach. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Für Fragen zur Veranstaltung steht Thomas Wojahn gerne bereit: Telefon 02261 88-6804. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular erhalten Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung www.wf-obk.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.