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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-04-09

Kreisstraße 30 wird umfassend saniert Strecke zwischen Wipperfürth-Kreuzberg und Vossebrechen wird mehrere Monate lang gesperrt

Oberbergischer Kreis. Ab Anfang nächster Woche beginnt eine umfassende Erneuerung der K 30. Die Sanierung erfolgt über zweieinhalb Kilometern Länge zwischen den Wipperfürther Ortschaften Kreuzberg und Vossebrechen. Der Abschnitt gehört bisher zu den engsten und schadhaftesten Strecken im Kreisstraßennetz. Das teilt das Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte des Oberbergischen Kreises mit.

An verschiedenen Stellen kommen hier Traktor und PKW kaum aneinander vorbei.
Im Auftrag des Oberbergischen Kreises wird deshalb die Firma Strabag die zurzeit nur 4 m schmale Fahrbahn ganzflächig mit einem stabileren Asphaltaufbau versehen. Die Fahrbahn wird dabei um rund 60 bis 80 cm verbreitert.

Zusammen mit einer Befestigung der bisher arg ausgefahrenen Bankette mit einer überfahrbaren Rasengittersteinreihe reicht das nach Ansicht des Kreises gerade für sichere Fahrzeugbegegnungen aus. Auf eine größere Breite wird zugunsten eines möglichst geringen Landschaftseingriffs bewusst verzichtet.

Um die Bauarbeiten durchführen zu können, muss die K 30 ab dem Friedhof Kreuzberg bis zur K 13 bei Vossebrechen voraussichtlich bis Anfang September 2018 gesperrt werden. Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchfahrt und Wendemanöver nicht möglich sein werden: die Baufahrzeuge werden die gesamte Straßenbreite einnehmen. Außerdem muss die Fahrbahn auch für den Neubau der beiden Neyebachdurchlässe vor und hinter Forste zeitweise vollständig weggenommen werden.

Der Bau erfolgt aber in zwei Abschnitten nacheinander, damit der mittendrin gelegene Weiler Forste erst von Kreuzberg und anschließend von Vossebrechen her erreichbar bleibt. Damit der unvermeidliche Umweg für den Durchgangsverkehr nicht zu lang ist, wird eine Umleitungsstrecke über Hohenplanken und Anschlag durch den Märkischen Kreis ausgewiesen. Die muss selbst der Schulbus nutzen und wird in den nächsten Monaten deshalb wohl erst ein paar Minuten später an seinem Ziel ankommen.

Die Umleitungspläne erhalten Sie gleich hier: 
Bauabschnitt 1
Bauabschnitt 2

Informationen zu den aktuellen Baumaßnahmen auf Kreisstraßen erhalten Sie unter  www.obk.de/baustellenkreisstrassen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.