Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10

Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 35 in Wiehl-Drabenderhöhe Während der Arbeiten ab Dienstag, 17.04.2018 wird die K 35 im Baustellenbereich für den Durchgangsverkehr gesperrt

Oberbergischer Kreis. Ab Dienstag, 17.04.2018 beginnen die Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 35. Das teilt das Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte des Oberbergischen Kreises mit. Die Baumaßnahme liegt in der Ortslage Drabenderhöhe, Marienfelderstraße, im Stadtgebiet Wiehl. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehend verlinkten Lageplan

Auf einer Länge von ca. 560 m wird der bituminöse Aufbau der Fahrbahn rund 12 cm abgefräst. Anschließend werden vollflächig eine Lage Asphalttragschicht und eine Deckschicht aus Asphaltbeton aufgebracht. In Teilbereichen wird die Befestigung im Gehweg erneuert. Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen werden angepasst, beziehungsweise saniert. 

Während der Arbeiten wird die K 35 im Baustellenbereich für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten. Die Bauabschnitte beginnen an der Kreisgrenze bis zur Einmündung "Zur Miebach" bzw. Einmündung "Zur Miebach" bis zur Einmündung B 56.

Eine Umleitung ist über die K 35 Oberdreisbach - Marienfeld – K 31 Marienfeld – L 312 Marienfeld – Wersch – Much und B 56 Much – Wellerscheid - Drabenderhöhe eingerichtet. Der Anliegerverkehr ist weitgehend möglich, außer beim Einbau der Asphaltschichten.

Der Bauabschnitt 1 beginnt an der Kreisgrenze und endet im Einmündungsbereich `Zur Miebach`.

Für den 2. Bauabschnitt von der Einmündung "Zur Miebach" bis zur Einmündug B 56 wird der Anliegerverkehr aus dem Wohngebiet "Zur Miebach", "Am Pferdefeld" und "Auf der Steinbreche" über die Straße "Im Biesengarten" Richtung Ortsmitte abgeleitet.

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum 18.05.2018 abgeschlossen sein
Informationen zu den aktuellen Baumaßnahmen auf Kreisstraßen erhalten Sie unter www.obk.de/baustellenkreisstrassen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.