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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-04-18

Motorradgespanne für dritte "Oberbergischen Ausfahrt" gesucht Der Treffpunkt Lebensfreude der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises bietet am 16. Juni 2018 eine Motorradausfahrt für Menschen mit Behinderung an. Dafür werden noch...

Oberbergischer Kreis. "Aus dem Rollstuhl in den Beiwagen" - unter diesem Leitspruch lädt der Treffpunkt Lebensfreude der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises am 16. Juni 2018 zur dritten "Oberbergischen Ausfahrt" ein. Der Treffpunkt bietet die Motorradgespann-Fahrt für Menschen mit Behinderung in Kooperation mit dem Haus für Menschen mit Behinderung Wiehl GmbH (HBW) und der Gemeinde Reichshof an. Landrat Jochen Hagt ist Schirmherr der Veranstaltung.

120 Menschen mit Behinderung haben sich bereits zur Ausfahrt angemeldet. Jetzt werden noch Mitfahrgelegenheiten benötigt. "Wenn Sie ein Motorrad mit Beiwagen besitzen, können Sie sich als Fahrerin oder Fahrer an der "3. Oberbergischen Ausfahrt" beteiligen. Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns melden und einen Platz in Ihrem Beiwagen anbieten", ruft die Reichshofer Weitblick-Lotsin Rita Pack zum Mitmachen auf. Ihr Ehemann Detlef Pack, der sie bei der Organisation unterstützt, erklärt, wie das geht: "Füllen Sie einfach den Anmeldebogen aus und wir kümmern uns um die restliche Organisation."

Die dritte "Oberbergische Ausfahrt" am Samstag, 16. Juni 2018, beginnt um 9:00 Uhr und führt über eine insgesamt 45,5 Kilometer lange Strecke zwischen Wiehl und Reichshof. Start- und Zielpunkt ist die HBW Verwaltung, Fritz-Kotz-Straße 4, in Wiehl-Bomig. Nach Ende der ca. einstündigen Ausfahrt ist für das leibliche Wohl gesorgt.

Unter www.obk.de/motorradausfahrt erhalten Sie weitere Informationen zur Ausfahrt sowie den Anmeldebogen, Flyer und Plakat.

 

Anmeldungen für die Ausfahrt nehmen Rita und Detlef Pack bis zum 31.05.2018 entgegen:

Rita und Detlef Pack
Telefon: 02296 8857
Handy: 0160 4080770
E-Mail: detlef.pack@t-online.de

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.