Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-18
Unternehmen müssen EU-Datenschutz beachten Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises informierte Unternehmen kürzlich über die EU-Datenschutzgrundverordnung, die bis zum 25. Mai 2018 von allen Betrieben gleichermaßen umgesetzt...
Oberbergischer Kreis. Ab dem 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen die Datenschutz-Vorgaben der EU einhalten. Was genau bedeutet das? Welche Anforderungen gibt es? Diese Fragen betreffen Einmannbetriebe und große Konzerne gleichermaßen. Entsprechend groß war die Nachfrage, als die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises kürzlich zum Thema informierte.Die Veranstaltung in Gummersbach war mit 50 Teilnehemden ausgebucht.
Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Lutz Martin Keppeler, erläuterte die Grundlagen und ging auf Fragen der Teilnehmenden ein. Er führte in die aktuelle Entwicklung des Datenschutzrechts ein, erläuterte Grundbegriffe der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gab einen Überblick über Verpflichtungen der DSGVO (inkl. Bußgelder). Darüber hinaus gab er Einblick in die Praxis eines DSGVO-Umsetzungsprojektes und nannte To-dos für den Mittelstand.