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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24

Kreis setzt K 11 zwischen Mickenhagen und Hückeswagen instand Die Baumaßnahme erfolgt im Erholungsgebiet Bevertalsperre der Stadt Hückeswagen

Oberbergischer Kreis. Die Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 11 beginnen ab Mittwoch, 2. Mai 2018. Das teilt das Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte des Oberbergischen Kreises mit.  Die Baumaßnahme liegt zwischen den Ortslagen Wefelsen, Mickenhagen und Hückeswagen im Erholungsgebiet Bevertalsperre der Stadt Hückeswagen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Freitag, 18. Mai 2018 abgeschlossen.

Während der Fahrbahnsanierung ist die Strecke zwischen Mickenhagen und Hückeswagen für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Der Bauabschnitt beginnt im Einmündungsbereich der Kreisstraße 12 Richtung Großberghausen und endet vor der Überquerungshilfe an der B 483.

Entsprechend des Lageplans erfolgt eine Umleitung über B 483 Hückeswagen – B 237 Hückeswagen – Einmündung Kleineichen – K 5 Kleineichen – Beverdamm und K 12 Beverdamm – Großberghausen – Mickenhagen.

Der Anliegerverkehr im Baustellenbereich ist, außer beim Asphalteinbau, weitestgehend möglich. Auf einer Länge von gut 1.600 m und einer mittleren Breite von 6,15 m wird die vorhandene Oberflächenbehandlung und die darunterliegende Deckschicht aufgenommen. Anschließend wird in den Schadstellen der Aufbau mit Asphalttragschicht erneuert. Abschließend erfolgt der ganzflächige Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht.

Die vorhandenen Bankette werden profiliert und eine Entwässerungsmulde neu angelegt. Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen werden angepasst beziewhungsweise saniert.

Im Abschnitt zwischen Wefelsen und Mickenhagen wird auf einer Länge von ca. 250 m der vorhandene Gehwege saniert. Während der Arbeiten erfolgt eine halbseitige Straßensperrung.
Der Verkehr wird durch eine Baustellenampel geregelt.

Informationen zu den Baumaßnahmen auf Kreisstraßen erhalten Sie auf  www.obk.de/baustellenkreisstrassen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.