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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24

Flüchtlingsarbeit: KI bringt Ehrenamtliche, Hauptamtliche und Behörden zusammen Das Kommunale Integrationszentrum Oberbergischer Kreis lädt haupt- und ehrenamtliche Akteure in der Flüchtlingsarbeit am 27. April und 29. Mai 2018 zum Austausch mit Behördenvertretern ein

Oberbergischer Kreis. Haupt- und Ehrenamtliche unterstützen in vielfältiger Weise Geflüchtete bei der Integration. Insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie auch im Ausländerrecht begegnen Ihnen dabei komplexe rechtlichen Rahmenbedingungen und daraus resultierenden Fragestellungen.

Um die Integration von Geflüchteten zielgerichtet unterstützen zu können sowie die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen effektiv zu gestalten, ist die Bereitstellung und Verbreitung einschlägiger Informationen in diesen Themenbereichen für alle Akteure wichtig. Deshalb bietet das Kommunale Integrationszentrum (KI) Oberbergischer Kreis mit kreisweiten Infoveranstaltungen eine Plattform zur Information für Haupt- und Ehrenamtliche sowie zum anschließendem Gespräch mit leitenden Behördenvertretern an:


Freitag, 27.04.2018
von 17:00 Uhr bis 19.30 Uhr
im Veranstaltungsraum im Hohenzollernbad
Moltkestraße 45 in Gummersbach

  • Vertreter des Integration Point/ Jobcenter Oberberg vermitteln wesentliche und aktuelle Informationen zum Zugang Geflüchteter zu Ausbildung und Arbeit, Beantwortung konkreter Fragestellungen

     

Dienstag, 29.05.2018
von 17:00 bis 19:00 Uhr
im Veranstaltungsraum im Hohenzollernbad
Moltkestraße 45 in Gummersbach

  • Kreisausländerbehörde informiert zu aktuellen ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen und beantwortet konkrete Fragestellungen

  • der Caritasverband lädt im Rahmen seines Comed-Projektes: „Vielfalt gestalten durch Community Education" zum Thema Kompetenztauschbörse ein, gleichzeitg Imbiss mit musikalischer Begleitung 

 

Anmeldungen zu den Veranstaltungen nimmt das KI unter Telefon 02261 88-1242 und unter E-Mail an komintvws@obk.de entgegen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.