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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09

Jetzt bewerben: Oberbergischer Kreis vergibt Freiwilligen-Förderpreis 2018 Innovationen im Vereinsbereich belohnt der Oberbergische Kreis mit dem Freiwilligen-Förderpreis 2018. Bewerbungen für die Auszeichnung sind noch bis zum 31. August 2018 möglich

Oberbergischer Kreis. Mit dem Freiwilligenförderpreis zeichnet der Oberbergische Kreis seit 2001 Menschen aus, die sich in den Bereichen Soziales und Gesundheit engagieren. Alle zwei Jahre erhalten drei Vereine, beziehungsweise Initiativen insgesamt 2.500 Euro, die in feierlichem Rahmen im Kreishaus durch den Landrat übergeben werden.

In Deutschland gibt es rund 600.000 Vereine, die einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben leisten. In den vergangenen Jahren sind Vereine leider vermehrt konfrontiert mit Schwierigkeiten, beispielsweise die notwendigen Vorstandsposten zu besetzen oder neue Mitglieder zu gewinnen. In diesem Jahr würdigt der Oberbergische Kreis mit dem Förderpreis deshalb Vereine, die besonders einfallsreich auf die aktuellen Problemstellungen reagiert haben.

"Wir suchen Vereine, die zukunftsweisende Lösungen gefunden haben und damit Entwicklungsimpulse für andere Vereine in vergleichbarer Situation geben können", ruft Landrat Jochen Hagt gemeinnützige Vereine, die im Oberbergischen Kreis ansässig sind oder hier wirken, zur Bewerbung auf.

Vorschläge sind an den Oberbergischen Kreis, Landrat Jochen Hagt, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, zu richten. Eine Eigenbewerbung ist möglich und erwünscht. Einsendeschluss ist am 31. August 2018.

Ausführliche Informationen zum Freiwilligen-Förderpreis und die Ausschreibungstext erhalten Sie unter www.obk.de/freiwilligenfoerderpreis.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.