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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18

Weitere Kooperationen zwischen den Berufskollegs und weiterführenden Schulen Zudem haben Kooperationspartner Zertifikate erhalten

Oberbergischer Kreis. Drei weitere Schulen im Oberbergischen Kreis haben die Kooperationsvereinbarung mit den drei oberbergischen Berufskollegs unterzeichnet. Zudem wurden die neu entwickelten Zertifikate den Kooperationspartnern übergeben.

Damit nutzen jetzt 20 weiterführende Schulen im Oberbergischen Kreis die Möglichkeit, die häufig bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen weiterführenden Schulen und Berufskollegs verbindlich zu strukturieren und zu vertiefen.
Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, den Schülerinnen und Schülern eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, ein zugeschnittenes Bildungsangebot zu nutzen.Die beteiligten Schulen können sich im Rahmen eines Kooperationsforums auf Anforderungsprofile und Termine abstimmen.

Für Eltern und Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich durch Beratungstage an den Berufskollegs, Ausbildungsmessen und Informationsabende über das Bildungsangebot der Berufskollegs zu informieren. Darüber hinaus können die Schulen individuelle Angebote mit den Berufskollegs absprechen und gestalten. Dort werden z.B. Hospitationen der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Vereinbarungen zum Übergangssystem Schule – Beruf festgelegt.

Die neuen Kooperationspartner sind:

die Nordkreis Förderschule

die Gesamtschule Reichshof

die Sekundarschule Wiehl (TOB).

Für Anke Koester, Leiterin des Bildungsbüros Oberberg, und Rainer Gottschlich, den stellvertretenden Schullleiter des Kaufmännischen Berufskollegs, ist die Zusammenarbeit zwischen den drei Berufskollegs des Oberbergischen Kreises und den weiterführenden Schulen ein gutes Beispiel für gelungene Bildungsnetzwerkarbeit.
Außerhalb von Oberberg ist man auf das hieisge Modell der strukturierten Zusammenarbeit der Berufskollegs mit den weiterführenden Schulen schon aufmerksam geworden. Erste Anfragen anderer Regionen mit der Bitte um nähere Information zu dem Kooperationsprojekt liegen vor.

Oberbergische Schulen, die sich der Kooperation noch anschließen möchten, können dazu gerne Kontakt zum Bildungbüro aufnehmen, bei:
Frau Alke Stüber, Telefon: 02261 88-4080, E-Mail: alke.stueber@obk.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.