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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20

Technische Störung: Keine Fahrzeuganmeldung im Straßenverkehrsamt möglich Wegen einer technischen Störung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft können in der Zulassungsstelle Gummersbach derzeit keine Fahrzeuge zugelassen werden

Oberbergischer Kreis. Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises teilt mit, dass in der Zulassungsstelle Gummersbach derzeit keine Fahrzeuganmeldungen durchgeführt werden können. 

Es liegt ein bundesweiter technischer Ausfall auf Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)  vor. Das für Zulassungsanliegen benötigt eVB-Verfahren steht hierdurch nicht zur Verfügung. Eine Zeitangabe über die Ausfallzeit konnte seitens GDV nicht gemacht werden.

Folgende Anliegen können weiterhin bearbeitet werden: Abmeldungen, Adressänderungen (innerhalb des Kreisgebietes), Ersatz der ZB I (Kfz-Schein), Namensänderungen, Neusiegelung von Kennzeichen und Eintragung technischer Änderungen.

Alle Kundinnen und Kunden, die heute einen Termin haben, deren Anliegen aufgrund der technischen Störung jedoch nicht bearbeitet werden konnten, können am Montag zur vereinbarten Zeit erneut zur Zulassungsstelle kommen. Tagesaktuelle Termine können am Montag leider nicht mehr vergeben werden. Außerdem ist am Montag mit Einschränkungen am „Händlerschalter“ zu rechnen.

Die Hauptstelle Gummersbach öffnet heute bis 12:00 Uhr. Die Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl sind während der Sommerferien geschlossen. Alle Servicezeiten erhalten Sie unter www.obk.de/servicezeiten. Informationen zum Straßenverkehrsamt und der Terminvereinbarung für Zulassungsanliegen erhalten Sie auf www.obk.de/sva.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.