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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13

Instandsetzung der K 57 Alferzhagen - Merkausen beginnt Die Arbeiten werden während der Sommerferien durchgeführt. Eine Umleitung wird eingerichtet

Oberbergischer Kreis. Die Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 57 starten ab Montag, 16. Juli 2018. Die Baumaßnahme beginnt in der Ortslage Alferzhagen, Einmündung Merkausener Straße/Alferzhagener Straße und endet Ortsausgang Merkausen, im Stadtgebiet Wiehl.
Das teilt das Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte des Oberbergischen Kreises. 

Die Ausführung erfolgt unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr in drei Bauabschnitten. Die Bauabschnitte teilen sich in die Ortslagen Alferzhagen und Merkausen und den Abschnitt zwischen den Ortschaften mit dem zu sanierenden Gehweg.

Eine Umleitung ist über die L 102 Alferzhagen – Niederseßmar – B 55 Niederseßmar – Rebbelroth – Derschlag – L 337 Derschlag – Allenbach – K 57 Allenbach – Dorn – Alpe – Merkausen eingerichtet. Sowohl der Anlieger- als auch der Fußgängerverkehr sind eingeschränkt möglich, außer während der Fräs- und Asphaltierungsarbeiten.

Der Busverkehr wird für die Dauer der Bauzeit auf diesem Streckenabschnitt eingestellt.

Die Bauarbeiten beginnen im Bereich der Ortslage Alferzhagen bis zur Überquerungshilfe „Zum Böckelte“.

Die Arbeiten werden in den NRW Sommerferien vom 16.07. bis 28.08.2018 durchgeführt.

Über eine Länge von rund 1.300 m wird die Fahrbahn instandgesetzt. Auf die gesamte Fahrbahn wird vollflächig eine Lage Asphalttragschicht und eine Deckschicht aus Asphaltbeton neu eingebaut.

Zwischen den Ortslagen Merkausen und Alferzhagen ist eine Verbreiterung des vorhandenen Gehweges auf 1,80 m bis 2,00 m über eine Länge ca. 300 m vorgesehen.

Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen werden angepasst beziehungsweise bereichsweise saniert.

In der Ortslage Merkausen werden die vorhandenen Pflasterflächen in der Fahrbahn entfernt und durch eine durchgängige Asphaltoberflächen ersetzt. Die Bordsteine der Gehwege werden in den Einmündungen der Stadtstraßen abgesenkt, um ein besseres Überqueren zu ermöglichen.

Informationen zu den Baumaßnahmen auf Kreisstraßen erhalten Sie auf www.obk.de/baustellenkreisstrassen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.