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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-07-27

Gemüsebauern informieren im Museum Haus Dahl An Informations- und Probierständen können Gäste am Sonntag, 5. August leckere Gemüseprodukte testen

Oberbergischer Kreis. Am ersten Augustsonntag sind die Gemüsebauern zu Gast im Museum Haus Dahl. Dabei stellt Sebastian Klein vom Netzwerk Solidarische Landwirtschaft (Solawi) in einem Bildervortrag das Projekt „Gemeinsam ernten" vor. Er informiert über die Vermarktung und den Handel pflanzlicher Produkte unter ökologischen Gesichtspunkten.

Die kontinuierlich wachsende Bewegung der Solidarischen Landwirtschaft hat es bereits aus der gesellschaftlichen Nische bis in den Koalitionsvertrag geschafft. Sebastian Klein ist zudem Nebenerwerbs Bioland-Imker und setzt sich für den Erhalt kleinbäuerlicher Kulturlandschaft im Oberbergischen ein und engagiert sich bundesweit für die Agrarwende.

Solidarische Landwirtschaft gekoppelt mit Informationen zu vegetarischer und veganer Ernährung

An Informations- und Probierständen der Solawi-Initiative können die Besucherinnen und Besucher nicht nur Ihren Wissenshunger stillen, sondern auch schmackhafte Gemüseprodukte probieren.

Abgerundet wird das Programm der Sommerveranstaltung, die sowohl drinnen als auch draußen stattfindet – durch Fachvorträge über vegetarische und vegane Ernährung:
am Sonntag, 5. August 2018, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Museum Haus Dahl

Selbstverständlich finden auch wieder Backvorführungen mit Verkauf von frischem Brot und leckerem Blechkuchen statt.
Das Museum und Forum Schloss Homburg lädt Familien und Freunde ganz herzlich zu diesem  Kultur-Zeit-Sonntag ins Museum Haus Dahl ein.


Museumseintritt beträgt für Erwachsene: € 2,00, für Kinder: € 1,00.

Weitere Informationen unter www.museum-haus-dahl.de  oder Telefon 02293-9101-14.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.