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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-08-16

Erster Spatenstich für das Übungsgelände Brächen Das ehemalige Munitionsdepot der Bundeswehr in Wiehl-Brächen wird zum Übungsgelände für alle Hilfsorganisationen im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Oberbergischen Kreises müssen zur Umsetzung größerer Übungsszenarien künftig keine langen Strecken mehr auf sich nehmen. Die Kameradinnen und Kameraden können voraussichtlich im nächsten Jahr das ehemalige Munitionsdepot der Bundeswehr in Wiehl-Brächen als Übungsgelände ansteuern.

„Eine gute Ausbildung ist die wichtigste Grundlage für den erfolgreichen Einsatz im Ernstfall. Mit dem Gelände schaffen wir noch bessere Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung,“ erklärte Landrat Jochen Hagt beim ersten symbolischen Spatenstich. Er betrachte das künftige Übungsgelände auch als Dankeschön an die vielen Freiwilligen, die sich kreisweit in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen engagieren.

„Dieses Übungsgelände ist einmalig im Kreis und sucht seinesgleichen im Land,“ freut sich Kreisbrandmeister Wilfried Fischer und erläutert: „Hier können wir realitätsnah und einsatzrelevant üben und z.B. Unfallszenarien nachstellen oder Atemschutzübungen mit Nebelmaschine durchführen.“

Bestehende Gebäude und Freiflächen auf insgesamt zwei Hektar Land werden baulich hergerichtet, um beispielsweise als Kulisse für praktische Übungszwecke zu dienen. Das ehemalige Empfangsgebäude erfährt eine umfassendere bauliche Aufwertung, damit es als witterungsgeschützte Unterkunft für Besprechungen oder Schulungen dienen kann.

Das ehemaligen Munitionsdepot in Wiehl-Brächen umfasst neben der zwei Hektar großen Fläche des geplanten Übungsgeländes weitere 53 Hektar, die seit 2005 unter Naturschutz stehen. Der Oberbergische Kreis ist Eigentümer des Geländes und investiert insgesamt ca. 500.000 Euro in die Errichtung des zwei Hektar großen Übungsgeländes. Nach dem Kreistagsbeschluss und einem umfangreichen Genehmigungsverfahren läuft aktuell die Ausschreibungsphase. Anschließend beginnt die Umsetzung der geplanten Arbeiten.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.