Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10
Nach Hitzewelle: bitte weniger Wasser aus Flüssen und Bächen entnehmen Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises bittet um Zurückhaltung bei der Entnahme aus öffentlichen Gewässern
Oberbergischer Kreis. Durch die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen führen viele Bäche und Flüsse im Oberbergischen Kreis nur noch wenig Wasser. Um die Abflüsse in den Gewässern nicht zusätzlich zu verringern, weist das Umweltamt des Oberbergischen Kreises daraufhin, dass aus Bächen und Flüssen nur begrenzt Wasser entnommen werden darf.
Wer Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder durch Stauvorrichtungen entnimmt, benötigt dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises.
Nicht erlaubnispflichtig sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch ( § 19 Landeswassergesetz NRW), wie z. B. das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Dies ist aber nur zulässig, wenn es sich um geringe Mengen handelt und wenn keine schädliche Gewässerveränderungen dadurch entstehen.