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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2018-12-12

150 Geschenke zum Weihnachtsfest Das Kreisjugendamt und "Wir helfen vor Ort" verteilen an Weihnachten wieder Geschenke an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Oberbergischer Kreis. Das Kreisjugendamt verteilt zu Heilig Abend 150 Weihnachtsgeschenke. Gespendet und liebevoll verpackt hat die Päckchen zum siebten Mal „Wir helfen vor Ort“ aus Waldbröl. Der Verein erfüllt Wünsche von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die oft sonst kein Präsent zu Weihnachten erhalten würden.

Spielzeug, Kleidung und Gutscheine besorgte das Team um die Vorstandsmitglieder Irmgard Kahlau-Müller und Daniela Sauer-Horstmann. Unterstützung gab es dabei dieses Mal von der Schülervertretung der Gesamtschule Waldbröl. 800 Euro Spenden für 32 Geschenke hat die Schülervertretung gesammelt. „Die Schülerinnen und Schüler haben zu jedem Geschenk eine Karte gebastelt“, berichtet Irmgard Kahlau-Müller, Zweite Vorsitzende „Wir helfen vor Ort“.

Empfänger der Weihnachtsüberraschungen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl oder deutschlandweit durch das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises betreut werden. Die Regionalteams Süd und Ost des Kreisjugendamtes verteilen und versenden die Päckchen in den nächsten Tagen, damit die Geschenke an Heilig Abend pünktlich unter dem Baum liegen.

Mehr Informationen zur Arbeit des Kreisjugendamtes erhalten Sie auf www.obk.de/kreisjugendamt. Informationen zum Verein "Wir helfen vor Ort" erhalten Sie unter www.wirhelfenvorort.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.