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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-01-07

Pferde brauchen ein Kennzeichen Neben dem Wandern und Radfahren ist auch das Reiten eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist. „Das Reitkennzeichen, bzw. die Reitplakette, die jeweils für das laufende Kalenderjahr gilt, können beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises beantragt werden“, weiß Markus Tschersich, der im Oberbergischen Kreis die Federführung für die Kennzeichnungspflicht von Pferden innehat. Die Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zu Gute.

Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Pferden sind unter www.obk.de/reitregelung erhältlich.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.