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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-01-28

Ehrenamtskarte: Belohnungen auf einen Blick Der Oberbergische Kreis informiert Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte mit einer Broschüre über die Vergünstigungen im Kreisgebiet

Oberbergischer Kreis. Die Ehrenamtskarte belohnt Ehrenamtliche mit zahlreichen Vergünstigungen – auch im Oberbergischen Kreis. Mit der Karte können viele Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen günstiger genutzt werden.

Einen Überblick über die Vergünstigungen im Oberbergischen Kreis gibt jetzt eine Broschüre, die unter www.obk.de/ehrenamtskarte abgerufen werden kann. Die Abteilung „Unterstützung des Ehrenamtes“ der Kreisverwaltung gibt die Broschüre darüber hinaus in Papierform an alle Bürgerinnen und Bürger aus, die eine Karte erfolgreich beantragt haben.

Informationen zur Ehrenamtskarte und zur Beantragung im Oberbergischen Kreis erhalten Sie unter www.obk.de/ehrenamtskarte. Wenn auch Sie eine Ehrenamtskarte beantragen möchten oder ein Angebot zur Ehrenamtskarte bereitstellen möchten, stehen Ihnen Sylvia Asmussen (Telefon 02261 88-1270, E-Mail weitblick@obk.de) oder Christine Bray (Telefon 02261 88-1271, E-Mail weitblick@obk.de) von der Unterstützung des Ehrenamtes gerne als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.