Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-03-06

Teilnahme sichern: Bis 15. März 2019 anmelden für den Oberbergischen Dorftag Oberbergischer Kreis bietet Innovationsschau für die Dorfentwicklung am 30. März 2019

Oberbergischer Kreis. Die Anmeldefrist zur kostenlosen Teilnahme am Oberbergischen Dorftag endet am Freitag, 15. März 2019.  Die Innovationsschau soll Dorfgemeinschaften fit machen für die Zukunft. Dabei geht es um die aktive Gestaltung des dörflichen Lebens und den Umgang mit dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel.
Seit zehn Jahren bietet der Oberbergische Kreis regelmäßig Veranstaltungen für die zukünftige Dorfentwicklung an. In diesem Jahr möchte der Oberbergische Kreis neue Impulse setzen und seinen Dörfern auf dem Oberbergischen Dorftag neue Perspektiven aufzeigen.

Unter dem Leitgedanken „Voneinander lernen - miteinander gestalten“ haben die Dorfgemeinschaften die Chance, ihre Projekte in kreativen Workshops gleich auszutesten und durch die zahlreichen anderen Gemeinschaften und Experten mit neuen Ideen zu bereichern.

Der Oberbergische Dorftag findet statt am Samstag, den 30. März 2019, von 11:00 Uhr – 15:30 Uhr, im Paul Schneider Haus, Hindelanger Str. 4, 51674 Wiehl (Oberwiehl).

Den Flyer dazu erhalten Sie gleich hier.

Die Veranstaltung ist für alle Interessierten kostenfrei. Sie werden gebeten, sich bis zum 15.03.2019 mit dem im Internet unter www.obk.de/dorftag hinterlegten Anmeldebogen anzumelden.
Diesen und weitere Informationen zum Dorftag erhalten Sie im Internet unter www.obk.de/dorftag oder bei Michael Tünker E-Mail michael.tuenker@obk.de, Telefon 02261 88-6179.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.