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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-02-28

Landesweiter Probealarm Am 07.März 2019 wird es landesweit einen Probealarm der Sirenen geben

Oberbergischer Kreis. Im Unterschied zum landesweiten Warntag wird hier laut Erlass des Ministeriums des Inneren des Landes NRW ausschließlich das Warnmittel der Katastrophenschutzsirenen geprobt. Im Oberbergischen Kreis sind aktuell die Kommunen Bergneustadt, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Nümbrecht, Reichshof und Wipperfürth technisch in der Lage, die KatS-Warntöne zu alamieren. Der Probealarm beginnt um 10:00 Uhr mit dem Ton für eine Entwarnung (1 Minute Dauerton), gefolgt mit dem Ton für Warnung (1 Minute auf- und abschwellender Dauerton) und abschließend nochmals der Ton für Entwarnung. Zwischen den Sequenzen sind jeweils 5 Minuten Pause. Weitere Informatiionen und auch eine Hörprobe finden Sie unter www.obk.de/sirenensignale

Die Feuerwehrsirenen und auch die Warn-App NINA werden beim Warntag nicht beprobt.

Die regelmäßigen Tests sollen gewährleisten, dass die Systeme zur Warnung der Bevölkerung im Ernstfall funktionieren. Zudem sollen die Bürger an die Bedeutung der Signale erinnert werden.

Gründe für eine Warnung der Bevölkerung können Großbrände, Unwetter, Hochwasser, akute Bombenentschärfungen oder Schadstoffaustritte sein.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.