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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-03-21

Sexualisierte Gewalt: Kreis informiert über anonyme Spurensicherung ASS Oberberg Zum Tag des Kriminalitätsopfers am 22.03.2019 weist der Oberbergische Kreis auf die anonyme Spurensicherung hin

Oberbergischer Kreis. Fast jede 7. Frau erlebt in ihrem Leben sexuelle Gewalt. Gewalt, die die Opfer hilflos, machtlos und oft völlig verstört zurück lässt. Die betroffenen Frauen schämen sich, sind verzweifelt und viele können sich zunächst gar nicht vorstellen eine Anzeige zu erstatten. Aus der Kriminalitätsstatistik des Oberbergischen Kreises 2018 geht hervor: „In 68% der Straftaten kannten sich Opfer und Täter, in 32% der Fälle lebten sie sogar zusammen.“
Doch es gibt Hilfe. Das oberbergische Netzwerk No verfügt über sehr erfahrene erste Anlaufstellen, unter anderem die Gewaltschutzberatungsstelle der Caritas und der Weisse Ring. Kommt ein Opfer dann doch an den Punkt, an dem es Anzeige erstatten will, sind oft keine verwertbaren Spuren mehr vorhanden, die die Tat beweisen.

ASS Oberberg

Für diesen Fall gibt es im Oberbergischen Kreis seit 2017 die anonyme Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt, kurz ASS Oberberg. Unmittelbar nach der Tat können sich Opfer im Krankenhaus Gummersbach und der Helios Klinik in Wipperfürth melden. Dort werden die Verletzungen behandelt, dokumentiert und die Spuren gesichert. Unter einer Chiffrenummer lagert das Rechtsmedizinische Institut in Köln diese Spuren anonym ein. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Anzeige kommen, können diese Spuren helfen, den Täter seiner Strafe zuzuführen. Das Opfer entscheidet darüber, was mit dem gesicherten Material geschieht!

„Wir wollen mit dem Angebot den Opfern helfen, selbst zu bestimmen und zu handeln, soweit es in ihren Möglichkeiten liegt und somit der erfahrenen Ohnmacht ein Stück Selbstbestimmung entgegen zu setzen. Darüber hinaus reduzieren wir vielleicht das große Dunkelfeld gerade im Bereich dieser Straftaten und helfen noch mehr Täter nicht über kurz aber über lang zur Verantwortung zu ziehen,“ sagt Sabine Steller, Gleichstellungsbeauftragte des Oberbergischen Kreises und Initiatorin von ASS Oberberg.
Informationen zu ASS Oberberg erhalten Sie im nachstehend verlinkten Flyer und im Internet unter www.obk.de/netzwerkno

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.