Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-05-06

Die Türme – Bergische Literaturperformance auf Schloss Homburg Der Dialog des illuminierten Schloss-Turms mit Schauspieler Olaf Reitz

Oberbergischer Kreis. Zum vierten Mal auf Schloss Homburg: Der Dialog des illuminierten Schloss-Turms mit Schauspieler Olaf Reitz zum Sonnenuntergang. Die Collage aus Literaturfragmenten wird musikalisch kommentiert von der Flötistin Karola Pasquay und einem Klang-Laboratorium. Ein Abend zwischen Theater, Literatur, Performance und Musik. Vor dem Bergfried entwickelt sich eine stimmungsvolle Atmosphäre, in der sich die Besucher bei Wein und Brot über das Erlebte austauschen.

Eine stetig wachsende Pilgerschar von Menschen, die sich mit auf die Reise begibt, um jeden Turm zuzuhören, zeugt von der Besonderheit des Konzepts.

Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 10. Mai 2019 um 21:15 Uhr im Schloss-Innenhof vor dem Bergfried und dauert etwa eine Stunde. Der Eintritt ist frei!

Die achte Auflage der einzigartigen Reihe setzt sich literarisch mit dem Thema „Wut zu Schönheit“ auseinander. Ausgangspunkt dafür sind die „Wutbürger“ oder der „Wutraum“ in Berlin. Für 150 € darf man mit Hammer und Axt ein möbliertes Zimmer demolieren. Kann Schönheit allen Zorn bändigen, wie es in Goethes „Faust“ heißt? Oder haben wir es in einer populistisch geprägten Gegenwartsgesellschaft nicht mit Wut zu tun, sondern mit Hass, der keine Schönheit zulassen kann? Diesen Fragen gehen die Türme 2019 mit ihren Text-Collagen renommierter Autoren von Goethe bis Heiner Müller, von Ernesto Grassi bis Falk Richter nach. Wie immer philosophisch, spitzfindig, absurd und komisch.  

Das Gemeinschafts-Projekt ist gefördert durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen.

Weitere Informationen unter www.viertuerme.de.

Kontakt: Museum und Forum Schloss Homburg, Telefon 02293 9101-14 www.schloss-homburg.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.