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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-05-17

K 18 wird zwischen Wipperfürth und Marienheide instand gesetzt Straßenbauarbeiten Dohrgaul-Kempershöhe-Scharde beginnen am Montag, 27.05.2019. Eine Umleitung wird eingerichtet

Oberbergischer Kreis. Die Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 18 beginnen ab Montag, 27. Mai 2019. Das teilt das Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte des Oberbergischen Kreises mit. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich sieben Wochen andauern.

Die Deckschicht wird erneuert im Bereich der Ortslage Kempershöhe in Richtung Marienheide bis zur Ortschaft Vorderscharde. Der Baustellenbereich erstreckt sich über eine Länge von rund 1.220 m.

Zu Beginn werden mehrere Pflasterflächen, Randanlagen und Entwässerungseinrichtungen erneuert, beziehungsweise zurückgebaut und die Bushaltestellen in der Ortslage Kempershöhe barrierefrei hergestellt. Nach Fertigstellung der Vorarbeiten wird die Fahrbahndecke abgefräst. Anschließend wird eine neue Asphalttragschicht eingebaut.

Zeitgleich zu den Deckschichtarbeiten werden zwischen Dohrgaul und Kempershöhe die Bankette auf einer Länge von rund 3.800 m mit Rasengittersteinen befestigt.

Während der Bauarbeiten ist die Kreisstraße 18 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die B 256 Marienheide – Gogarten – Ohl – K 39 Ohl - Niederklüppelberg – Dohrgaul – K 18 Dohrgaul.

Der Anliegerverkehr in der Baustrecke ist grundsätzlich eingeschränkt möglich, außer während der Fräs- und Asphaltierungsarbeiten. Die Busunternehmen informieren die Fahrgäste rechtzeitig über Änderungen der Fahrpläne.

Die Arbeiten an Deckschicht und Banketten erfolgen zeitgleich, um für die Bankettbefestigung die verkehrsarme Zeit der Vollsperrung im Instandsetzungsabschnitt mit zu nutzen.

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum 12.07.2019 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zu Baumaßnahmen an Kreisstraßen unter www.obk.de/baustellenkreisstrasse.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.