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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-05-20

Wählen trotz fehlender Wahlbenachrichtigung Bei fehlender Wahlbenachrichtigung für die Europawahl kann stattdessen auch mit Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis gewählt werden

Oberbergischer Kreis. Aus gegebenem Anlass weisen die Städte Bergneustadt und Wiehl sowie der Oberbergische Kreis darauf hin, dass bei der Europawahl in Deutschland am Sonntag, 26. Mai 2019 trotz fehlender Wahlbenachrichtigung gewählt werden kann.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl wählen. Die Wahlberechtigten müssen dafür jedoch im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Dies kann ebenso wie der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis – ausweisen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Wahlamt in Ihrer Kommune. Bürgerinnen und Bürger aus Bergneustadt und Wiehl wenden sich bitte an:

Stadt Bergneustadt
Gerhard Zimmermann
Telefon: 02261 404202
E-Mail: gerd.zimmermann@bergneustadt.de

Stadt Wiehl
Thomas Sahm
Telefon: 02262 99249
E-Mail: t.sahm@wiehl.de

Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf www.obk.de/europawahl.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.