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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-05-22

Uhrmacherhandwerk und Familienführung im Museum Haus Dahl Kultur-Zeit in Haus Dahl, Sonntag, 2. Juni 2019 ab 14:00 Uhr

Oberbergischer Kreis. Das Museum und Forum Schloss Homburg lädt Familien und Freunde herzlich ein zum Kulturzeit-Sonntag rund um das Uhrenhandwerk. Erleben Sie im Museum Haus Dahl (Marienheide-Müllenbach) eine „Reise" durch Wissenschaft und Handwerk zum Thema Uhren – vom historischen Zeitmesser bis zur Kunst der Restaurierung.

15:00 – 18:00 Uhr Kultur-Zeit „Uhren ticken – Handwerk und Restaurierung“

Das Uhrmacherhandwerk hat im Bergischen Land eine lange Tradition. Vor diesem Hintergrund vermittelt der Uhrenhistoriker und Restaurator Ian D. Fowler aus dem Westerwald in Bildern und anschaulichen Präsentationen wissenschaftliches und handwerkliches Know-how. Seine Kenntnisse über historische Zeitmesser machen ihn zu einem interessanten Gast.

Im Museum Haus Dahl wird zudem Paul Kostial, Museumsrestaurator auf Schloss Homburg, sein Können beispielhaft anhand einer Uhrenrestaurierung demonstrieren. Backvorführungen mit dem Verkauf von frischem Brot und Blechkuchen runden den Nachmittag im Museum Haus Dahl ab.

Bereits um 14:00 – 14:45 Uhr Öffentliche Familienführung „Wenn der Kienspan knattert“

Wer sich zuvor über Haus Dahl und das beschwerliche Alltagsleben einer Bauernfamilie im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert informieren möchte, kann eine Stunde zuvor an einem unterhaltsamen Rundgang durch das historische Bauernhaus teilnehmen. Die (Familien-)Führung ist ohne Voranmeldung möglich.

Der Eintritt für Erwachsene: 3 €, Kinder: 1,50 €
Öffentliche Führung: 2 € pro Person; inkl. Kultur-Zeit: Erwachsene 5 €, Kinder: 3 €

Das Museum  Haus Dahl ist an weiteren Kultur-Zeit Sonntagen zwischen dem 2. Juni und dem 6. Oktober 2019 geöffnet. Die ausführliche Broschüre und weitere Informationen unter www.museum-haus-dahl.de und per Telefon 02293 9101-14.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.