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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-06-04

Schulung „Betriebliche Pflegebeauftragte“ geht in die zweite Runde Die nächste Weiterbildung für Betriebliche Pflegebeauftragte findet am 27. Juni und 28. Juni 2019 statt. Eingeladen sind Mitarbeitende aus Unternehmen, die sich für das Thema interessieren

Oberbergischer Kreis. Familienbewusste Personalpolitik ist für Unternehmen ein wichtiger Baustein zur Arbeitgeberattraktivität. Immer häufiger gilt es in diesem Rahmen die Mitarbeitenden, die Angehörige pflegen, zu unterstützen. Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, müssen innerhalb von kürzester Zeit Entscheidungen getroffen werden. Dann stehen sowohl Beschäftige als auch Unternehmen vor großen Herausforderungen. Mehrwert für Arbeitgeber: Betriebliche Pflegebeauftragte.

Eine erste vertrauensvolle Beratung durch Betriebliche Pflegebeauftragte kann die Situation für den Mitarbeitenden extrem erleichtern, um einen gemeinsamen Weg zwischen der Pflege des Angehörigen und der beruflichen Tätigkeit zu finden. Die Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis, das Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises und die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) bieten am 27. und 28. Juni 2019, jeweils von 09:00 - 16:15 Uhr, erneut eine Qualifizierung mit Abschlusszertifikat zum „Betrieblichen Pflegebeauftragten“ an.

Für weiterführende Informationen, Anmeldung oder Hinweise steht Ihnen Beate Fiedler von der Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis unter Telefon 02261 88-6809 oder E-Mail an beate.fiedler@obk.de sowie Andrea Krause von der AGewiS unter Telefon 02261 88-4416 oder per E-Mail an info@agewis.obk.de als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Unterlagen zur Qualifierzierung können unter www.agewis.de heruntergeladen werden.

Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stehen im Vordergrund.                               

Bereits heute ist statistisch jeder zehnte Beschäftigte von dieser Thematik betroffen. Durch den demografischen Wandel wird sich die Zahl der Betroffenen weiter erhöhen. Die Qualifizierung zum „Betrieblichen Pflegebeauftragten“ ist auch ein Schritt heraus aus der Stigmatisierung von Betroffenen. Oft wird die heimische Pflegesituation von Mitarbeitenden aus Angst vor Nachteilen nicht kommuniziert. Es ist kein Geheimnis, dass die gesundheitliche Belastung von pflegenden Erwerbstätigen zunimmt. Entsprechend  ist es auch im Sinne des Unternehmens, Mitarbeitende zu stützen und einvernehmliche Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.