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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-06-27

Das Honigfahrrad macht Station im Museum Haus Dahl Kultur-Zeit: Die mobile Imkerei informiert am Sonntag, 7. Juli über Wildbienen und den Handel per Honig-Fahrrad

Oberbergischer Kreis. Zum Kulturzeit-Sonntag mit Imkern, Bienenvölkern und einem Honigfahrrad lädt das Museum und Forum Schloss Homburg ein.
Nur gesunde und starke Bienen stehen für einen reichhaltigen Honig. Das veranschaulicht der Vortrag des Bioland-Imkers Sebastian Klein aus Reichshof, der seinen Umgang mit Wildbienen im Rahmen der Solidarischen Landwirtschaft vorstellt. Darüber hinaus ermöglichen Bienenschaukasten und eine leere Bienenbeute den Besucherinnen und Besuchern im Museum Haus Dahl möglichst nahe an ein Bienenvolk heranzutreten.

Eine Besonderheit präsentiert Felix Macht, Imker aus Nümbrecht mit insgesamt zehn Bienenvölkern. Er gibt Einblick in seine Fahrrad-Imkerei mit Leidenschaft fürs Fahrradfahren und dem persönlichen Kontakt zum Kunden.

Die Kultur-Zeit „Imker im Dialog – Wildbienen und Honigfahrrad“ findet statt am Sonntag, 7. Juli 2019 im Museum Haus Dahl (Marienheide-Müllenbach) von 15:00 – 18:00 Uhr.

Bereits eine Stunde vorher (14:00 bis 14:45 Uhr) startet eine öffentliche Familienführung im Bauernhaus Dahl.  Der unterhaltsame Rundgang durch das historische Anwesen veranschaulicht das beschwerliche Alltagsleben einer Bauernfamilie im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Die Führung ist ohne Voranmeldung möglich!

Kosten: Erwachsene: 3 €, Kinder: 1,50 €
Die öffentliche Führung kostet  2 € pro Person; inklusive Kultur-Zeit: Erwachsene 5 €, Kinder: 3 €.
Weitere Informationen unter www.museum-haus-dahl.de  oder per Telefon 02293 9101-14.

Das Museum Haus Dahl ist an weiteren Kultur-Zeit Sonntagen am 18. August und 6. Oktober 2019 geöffnet. Auf www.museum-haus-dahl.de finden Sie das  Programm der Kulturzeit 2019 zum kostenlosen Download im pdf-Format. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.