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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-06-27

Oberbergischer Kreis vergibt Engagementnachweis Die "Unterstützung des Ehrenamts" der Kreisverwaltung stellt Ehrenamtlichen ab sofort auch Engagementnachweise aus

Oberbergischer Kreis. Der Engagementnachweis des Landes Nordrhein-Westfalen „Füreinander.Miteinander – Engagiert im sozialen Ehrenamt“ dokumentiert und würdigt bürgerschaftliches Engagement. Der Engagmentnachweis ist in vielen Fällen eine Anerkennung für das oftmals über Jahre geleistete Engagement.

Ehrenamtliche können das Zertifikat für ihr berufliches Fortkommen nutzen, denn Arbeitgeber wissen: Soziales Engagement bedeutet immer auch Qualifikation! Immer mehr Unternehmen legen bei ihren Personalentscheidungen großen Wert auf die sozialen Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ehrenamtliche können den Engagementnachweis zum Teil bei ihrer Kommunalverwaltung erhalten oder eventuell bei den Einrichtungen, bei denen sie ehrenamtlich tätig sind. Gerne können Sie sich diesbezüglich auch an die Kreisverwaltung wenden. Die Abteilung "Unterstützung des Ehrenamts" erstellt für Sie in Kooperation mit Ihrem Verein/dem Träger, bei dem Sie ehrenamtlich tätig sind, einen Nachweis über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit aus:

Oberbergischer Kreis
Abteilung Unterstützung des Ehrenamts

Sylvia Asmussen
Christine Bray

Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 88-1270 und 1271
E-Mail: ehrenamt@obk.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.