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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-07-05

Mit Pauken und Trompeten und wilden Tieren in die FerienWerkstatt auf's Schloss Für Kinder bietet die FerienWerkstatt im Museum Schloss Homburg kreative Freizeit in den Sommerferien

Oberbergischer Kreis. Besondere Musikinstrumente zu entwerfen und auszuprobieren oder phantasievolle Lebewesen zu bauen - diese Angebote bietet die Museumswerkstatt auf Schloss Homburg. "Mit Pauken und Trompeten" startet der erste Workshop am Dienstag, 30. Juli (10:00 bis 12:00 Uhr) für Kinder ab 8 Jahren:

Mit ungewöhnlichen Materialien und viel Kreativität entstehen ganz besondere Musikinstrumente. Das Ferienangebot startet mit einem Besuch der Sonderausstellung „Carl Orff und die Carmina Burana“. Dort können die Kinder verschiedene Musikinstrumente ausprobieren. Mit ungewöhnlichen Materialien wie Gartenschläuchen, Kronkorken und Luftballons basteln die kleinen Teilnehmer die unterschiedlichsten Klangspielzeuge.
Kosten 6,50 € p.P. inkl. Eintritt, mit Anmeldung

"Die wilden Tiere sind los!" heißt es beim zweiten Angebot der FerienWerkstatt für Kinder ab 6 Jahren, am Dienstag, 13. August 2019 (von 10:00 bis 12:00 Uhr).

Aus Recyclingmaterialien entsehen phantasievolle Lebewesen. Anregungen dafür erhalten die Kinder in der naturkundlichen Ausstellung im Forsthaus von Schloss Homburg entdecken. einige der Tiere, die im Wald, auf den Wiesen und in den Gewässern rund um Schloss Homburg leben, werden hier vorgestellt. 
Mit dieser Inspiration gestalten die Teilnehmenden beispielsweise bunte Vögel aus Milchkartons, Insekten und Unterwassertiere aus Toilettenpapierrollen und weitere außergewöhnliche Tiere.
Kosten 6,50 € p.P. inkl. Eintritt, mit Anmeldung.

Weitere Informationen und Anmeldung für beide Aktionstage:
Museumspädagogin Miriam Klein, Museum Schloss Homburg, Telefon 02293 9101-18, muspaed@obk.de , www.schloss-homburg.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.