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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06

Symposium in Haus Dahl Das Symposium am 23. August beleuchtet das Thema „Arbeit“ im Oberbergischen aus unterschiedlichen Perspektiven

Am Freitag, 23. August 2019 findet im Museum Haus Dahl ein Symposium unter dem Titel „Land in Sicht“ statt. Der Oberbergische Kreis ist für den Arbeitskreis Bergischer Museen, einem Zusammenschluss von Museen der Region, federführender Antragsteller für Fördermittel. Im Rahmen des ersten Themenjahres 2019/2020 „Ganz viel Arbeit“, das vom Landschaftsverband Rheinland und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert wird und an dem sich elf Museen beteiligen, veranstaltet das Museum und Forum Schloss Homburg das Symposium in seiner Außenstelle in Marienheide.   

Die Veranstaltung beleuchtet zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr das Thema „Arbeit“ im Oberbergischen aus unterschiedlichen Perspektiven und schlägt dabei einen Bogen von den historischen Verhältnissen zu aktuellen Entwicklungen etwa im Bereich der Digitalisierung. Vier Expertinnen und Experten geben Impulsvorträge, die zum Gespräch anregen. Ein gemeinsames Mittagessen sowie eine anschließende Führung durch das Museum Haus Dahl laden zum weiteren Austausch ein.

Das ausführliche Programm kann als PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden. Die Teilnahme am Symposium ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an schloss-homburg@obbk.de oder telefonisch unter 02293 9101-0. Weitere Auskünfte erteilt auch die Ansprechpartnerin im Museum und Forum Schloss Homburg Janina Leferink unter Telefon 02293 9101-82.

Weitere Informationen zu den Angeboten im Museum Haus Dahl erhalten Sie auf  www.museum-haus-dahl.de. Informationen zum Museum und Forum Schloss Homburg erhalten Sie auf www.schloss-homburg.de. Über die Bergischen museen informiert die Internetseite unter www.bergischemuseen.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.