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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-09-05

Oberbergische Projektagentur zur Stärkung der Region gegründet Kreis und Kommunen haben Gesellschaftervertrag unterzeichnet

Oberbergischer Kreis. Die Chancen der REGIONALE 2025 sollen optimal genutzt werden.
Das Strukturförderprogramm unterstützt die strukturelle Entwicklung im "Bergischen RheinLand", mit dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem östlichen Teil des Rhein-Sieg-Kreises. Ziel ist es, den Projektraum mit konkreten Vorhaben und Konzepten qualitativ zu verbessern. Von der REGIONALE 2025 profitieren mehr als 700.000 Menschen aus 28 Kommunen.

"Mit der Gründung der Projektagentur Oberberg GmbH für unseren Oberbergischen Kreis mit seinen 13 Kommunen unterstützen wir unser regionales Bewusstsein und stärken unsere Region mit konkreten Projekten und Konzepten: als eine wichtige Grundlage für die Zukunftsfähigkeit des Bergischen Rheinlandes, auch nach Ende der Laufzeit der REGIONALE", sagt Landrat Jochen Hagt, der gemeinsam mit den Oberbergischen Bürgermeistern den Gesellschaftervertrag unterzeichnet hat. Die Beurkundung wurde im Rathaus in Radevormwald vollzogen. Frank Herhaus, Planungs-Dezernent des Oberbergischen Kreises wurde als einer von zwei Geschäftsführern der Projektagentur Oberberg GmbH bestellt. Die Gründung der Projektagentur Oberberg GmbH geht auf einen Beschluss des Kreistages und kommunaler Gremien in der ersten Jahreshälfte zurück. Die Projektagentur erhält die Funktion eines Dienstleisters und will Projekte und Konzepte im Hintergrund unterstützen. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten werden Personalressourcen geschont bzw. Spezialwissen kann bei der Projektagentur gebündelt werden und steht allen Kommunen zur Verfügung. 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.