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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-09-23

"Wenn schwanger, dann ZERO!" Die gleichnamige Ausstellung informiert vom 01. Oktober bis zum 10. Oktober 2019 im Foyer des Kreishauses über Schwangerschaft, Alkohol und das fetale Alkoholsyndrom

Oberbergischer Kreis. Alkoholkonsum während der Schwangerschaft kann zu schwerwiegenden Folgen mit Behinderung beim ungeborenen Kind führen. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises informiert vom 01. Oktober bis zum 10. Oktober 2019, mit einer Ausstellung im Foyer des Kreishauses in Gummersbach über Schwangerschaft, Alkohol und das fetale Alkoholsyndrom. Die innovative Ausstellung "Wenn schwanger, dann ZERO!" ist selbsterklärend. Sie informiert interaktiv und erlebnisorientiert. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht ein begehbares Kuppelzelt, das aus der Perspektive des Kindes 40 Wochen Schwangerschaft erlebbar macht. Außerhalb des Zeltes befinden sich weitere interaktive Touchscreen-Stationen, die sich mit dem Thema beschäftigen.

Die Ausstellung richtet sich an alle Interessierten. Schulen und Gruppen müssen sich zu dem Besuch der Ausstellung anmelden. Für sie besteht die Möglichkeit eines pädagogischen Begleitangebots. Dieses Angebot ist kostenfrei. Die Begleitung erfolgt durch die Präventionskräfte der Fachstelle für Suchtvorbeugung im Oberbergischen Kreis, Anna Tomas (Caritas - Suchthilfe) und Irmgard Hannoschöck (Diakonie im Kirchenkreis Lennep, Fachstelle Sucht OBK Nord). Anmeldungen nimmt das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Frau Hügel-Bruchhaus, telefonisch unter 02261 88-5343 oder per E-Mail iris.huegel-bruchhaus@obk.de entgegen.

Der Besuch der Ausstellung ist während der Servicezeiten (www.obk.de/servicezeiten) der Kreisverwaltung kostenfrei möglich. Weitere Informationen zur Ausstellung erhalten Sie im zugehörigen Flyer und unter wenn-schwanger-dann-zero.de.

Die Ausstellung wird durch das FASD-Netzwerk Nordbayern e.V. zur Verfügung gestellt und bildet den Abschluss der "Präventionswochen FASD" im Oberbergischen Kreis. Einen Überblick über die Angebote der Präventionswochen erhalten Sie Programm-Übersicht, die als PDF-Dokument angesehen und heruntergeladen werden kann.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.