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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01

Fristverlängerung für Kulturförderpreis des Oberbergischen Kreises 16 Tage mehr Zeit um Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen

Oberbergischer Kreis. Um Bewerbungsunterlagen für den diesjährigen Kulturförderpreis zu vervollständigen und einzureichen, erhalten alle Interessenten jetzt 16 Tage mehr Zeit. Vorschläge und Empfehlungen können bis zum 16. Oktober 2019 (12:00 Uhr) eingereicht werden. 2019 wird der Förderpreis für alle Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Medienkunst) ausgeschrieben. Der Oberbergische Kreis würdigt zum mittlerweile zwölften Mal besondere Verdienste um das kulturelle Leben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

Aufgerufen sind Künstlerinnen und Künstler, die bereits renommiert in der oberbergischen Kunstszene sind oder als Newcomer arbeiten: Sowohl die freie Kulturszene als auch noch nicht etablierte Kulturschaffende werden gefördert und einem breiten Publikum bekannt gemacht. Einzige Voraussetzung ist ein enger Bezug zum Oberbergischen Kreis. Künstlerinnen und Künstler können sich selbst bewerben oder empfohlen werden.
Bei Interesse übermitteln Sie bitte Ihre Bewerbung dem Kulturamt des Oberbergischen Kreises auf Schloss Homburg in Nümbrecht. Vorschläge und Bewerbungen können von Einzelpersonen und Institutionen in analoger oder digitaler Form hier eingereicht werden:

Oberbergischer Kreis, Der Landrat
Kulturamt
Frau Silke Engel
Schloss Homburg 1
51588 Nümbrecht

oder per E-Mail an: silke.engel@obk.de

Inhalt der Bewerbungsunterlagen: 

•  Präsentation des künstlerischen Schaffens anhand von Fotos oder digitaler Medien

•  Liste der eingereichten Arbeiten mit Titel, Technik und Versicherungswert

•  Lebenslauf der künstlerischen Laufbahn

•  Darstellung zukünftiger künstlerischer Vorhaben

Ein Vergabegremium entscheidet über die Preisträger. Sie werden während einer Feierstunde am Abend des 19. November 2019 vom Landrat ausgezeichnet.

 Weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie im Internet unter www.obk.de/kulturfoerderpreis.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.