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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17

Instandsetzung K 38 Ebbinghausen-Hommerich Das Amt für Immobilienwirtschaft des Oberbergischen Kreises teilt mit, dass ab dem 28.10.2019 Instandsetzungsarbeiten auf der Kreisstraße 38 beginnen

Oberbergischer Kreis. Die Baustrecke befindet sich im Gemeindegebiet Lindlar. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte geteilt, zum einen oberhalb der Ortslage Ebbinghausen und der Hauptteil unterhalb von Ebbinghausen bis an die Ortslage Hommerich reichend.

Zur Behebung von Entwässerungsproblemen wird oberhalb von Ebbinghausen beidseitig eine Entwässerungsrinne mit Straßenabläufen hergestellt und an das bestehende Leitungsnetz angebunden. Die Fahrbahn erhält eine neue Asphalttragschicht und eine Deckschicht. Zudem werden die stark ausgefahrenen Bankette bis zur Kreisstraße 24 in Fahn mit Asphaltmischgut befestigt. Unterhalb von Ebbinghausen wird auf einer Länge von ca. 1.100 m der alte abgenutzte Asphaltaufbau bis 12 cm abgefräst und erneuert. Das stark ausgespülte Bankett in einer Innenkurve wird mittels Rasengittersteinen befestigt und die alten Schutzplanken werden ausgetauscht und ergänzt.

Wegen der teils engen Straße muss die Ausführung unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr erfolgen. Eine Umleitung wird über Hommerich – Quabach – Waldbruch – Oberbergscheid – Fahn eingerichtet. Der Anliegerverkehr nach Ebbinghausen ist eingeschränkt möglich; für den Bauabschnitt oberhalb des Ortes ist Ebbinghausen von Hommerich her und während der Arbeiten unterhalb des Ortes von Fahn her anzufahren.

Die Arbeiten werden insgesamt voraussichtlich bis Ende November abgeschlossen sein.

Aktuelle Hinweise zu Baumaßnahmen auf Kreisstraßen finden Sie auf www.obk.de/kreisstrassen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.