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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2019-10-25

Wolf Lauer ist der neue Weitblick-Lotse für Wiehl Die Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises ist ab sofort wieder mit einem Büro in Wiehl vertreten

Oberbergischer Kreis. Die Bürgerinnen und Bürger in Wiehl können sich bei Fragen zum Thema Ehrenamt an den Weitblick-Lotsen Wolf Lauer wenden.

Wolf Lauer ist bereits seit vielen Jahren ehrenamtlich aktiv. Für die Ehrenamtsinitiative Weitblick möchte er sich engagieren, weil er Kontakte und Vernetzung auf kommunaler Ebene und auch auf Kreisebene als wichtig für ein gutes Miteinander erachtet. Als Erstes plant und koordiniert er das Projekt „Sozialführerschein“, das nach den Herbstferien starten wird. Auch weitere Projektideen werden bereits verfolgt.

Im November wird der 1000. Sozialführerschein im Kreisgebiet überreicht werden - umso schöner, dass es jetzt auch für die Schülerinnen und Schüler in Wiehl wieder möglich ist, einen Sozialführerschein zu erwerben!
 

Jetzt Kontakt aufnehmen:

Informationen zu Lotsentätigkeit und/oder Projektbetreuung in Wiehl und den anderen Kommunen des Oberbergischen Kreises erteilen Sylvia Asmussen (Telefon: 02261 88-1270; E-Mail: sylvia.asmussen@obk.de) und Christine Bray (Telefon: 02261 88-1271, E-Mail: christine.bray@obk.de).

Unter www.obk.de/weitblick erhalten Sie weitere Informationen zu den Projekten der Ehrenamtsinitiative Weitblick des Oberbergischen Kreises.
 

Kontakt zum Weitblick-Büro Wiehl:

Weitblick-Lotse Wolf Lauer
Rathaus Wiehl, Zi. 103

Sprechzeit: Dienstag und Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefon: 02262/99-544 (während der Sprechzeiten, sonst AB)
E-Mail: wiehl@weitblick-obk.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.